Ungleiche Zugangsvoraussetzungen der Bundesländer zu den Mitteln des geplanten Strukturfonds für Krankenhäuser
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es richtig, dass beispielsweise das Bundesland Brandenburg, um Mittel des geplanten Strukturfonds für Krankenhäuser nach dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) erhalten zu können, in den Jahren von 2016 bis 2018 rund 110 Mio. Euro an eigenen Mitteln in Krankenhäuser investieren muss, während beispielweise das größere Bundesland Sachsen nur rund 100 Mio. Euro und das mit dem Bundesland Brandenburg vergleichbar große Bundesland Sachsen-Anhalt lediglich rund 51 Mio. Euro an eigenen Mitteln investieren muss (jeweils zuzüglich des Eigenanteils zu den Strukturfondsmitteln), und wie sind derart ungleiche Zugangsvoraussetzungen zu den Strukturfondsmitteln zu rechtfertigen?