Ungleichbehandlungen bei der Kostenheranziehung von jungen Menschen gemäß SGB 8
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung eine Anpassung des § 93 Absatz 1 Satz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), um die seit 1. Januar 2023 bestehende Ungleichbehandlung gegenüber jungen Menschen, die noch zur Schule gehen oder eine schulische Ausbildung machen bzw. studieren und Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beziehen, aufzuheben, und wenn nein, warum nicht?