Ungleichbehandlung von Rentnern durch die Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung eine Kompensation für die Ungleichbehandlung von Rentnerinnen und Rentnern gegenüber den übrigen Versicherten durch die Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung, wonach die Pflegeversicherungsbeiträge für Rentnerinnen und Rentner für Januar bis Juni 2025 nicht mittels des damals aktuellen Einkommens errechnet wurden, sondern auf die zu Juli 2025 erhöhten Renten gezahlt werden mussten, und falls eine weitere Erhöhung für das kommende Jahr erforderlich wird, plant die Bundesregierung diese unter Einhaltung der verwaltungsrechtlich notwendigen Fristen zur rechtzeitigen Umsetzung durch die Rentenversicherung zum Jahreswechsel umzusetzen, damit ein ähnliches Szenario vermieden werden kann?