Ungleichbehandlung von Eltern bei der Anrechnung des Elterngeldes auf Leistungen nach dem SGB II und SGB XII
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Führt die Anrechnung des Elterngeldes auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und/ oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nicht zu einer Ungleichbehandlung mit denjenigen Gruppen von Elternteilen, die vor der Geburt ebenfalls kein Einkommen erzielt haben aber das Elterngeld auch nach dem 1. Januar 2011 weiterhin beziehen, und wenn nein, bitte detailliert begründen?