Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften im Steuerrecht
Vereinbarung mit den obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern auf einstweiligen Rechtsschutz bei Antrag auf Zusammenveranlagung und Änderung der Steuerklassen für eingetragene Lebenspartnerschaften bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Vorbehalt der Bundesregierung, vorläufige Steuerfestsetzung, Abbau gleichheitswidriger Benachteiligungen im Einkommensteuerrecht auch ohne Urteil des BVerfG<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)