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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-303350

Ungleichbehandlung beim Zugang zu Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung dazu, dass Opfer in unterschiedlichen Bundesländern offenbar nicht den gleichen Zugang zu Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) haben und die mögliche Entschädigung davon abhängt, in welchem Bundesland der Antrag gestellt wird, und wie ist das mit der Grundidee des Gesetzes vereinbar, da laut dem OEG-Report des Weißen Rings e. V. die Anerkennungschancen eines Antrags nach OEG von Bundesland zu Bundesland variieren?<br /> <br /> Hält der Bund die Tatsache für überprüfungsbedürftig, dass nach Aussagen mehrerer Betroffener der sogenannte "Milieuschaden" (d. h. Entschädigung von Verbrechensopfern erfolgt nicht, weil möglicherweise "Vorschäden" aus beispielsweise einem gewalttätigen familiären oder sozialen Umfeld vorliegen und daher kein direkter kausaler Zusammenhang zwischen Schaden und der Tat hergestellt werden kann) bei mehreren Versorgungsämtern in unterschiedlichen Bundesländern ein Ablehnungsgrund für einen Antrag nach OEG gewesen ist?