Ungerechtigkeiten bei Mütterrente in Ostdeutschland und beim Übergangszuschlag beheben
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des SGB VI: Bewertung der Kindererziehungszeiten und anderer pauschal bewerteter Versicherungszeiten ostdeutscher Mütter rückwirkend zum 1. Juli 2014 mit dem aktuellen Rentenwert (West), Sicherstellung der Nichtanrechnung von Ergebnissen rentenrechtlicher Änderungen wie der Erhöhung der Kindererziehungszeiten auf den Übergangszuschlag