Ungehinderte Ausübung des Konzertprojekts "Aghet" der Dresdner Sinfoniker
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum sieht es die Bundesregierung bei einem auch vom Hauptstadtkulturfonds mitgeförderten Konzertprojekt "Aghet" der Dresdner Sinfoniker nicht als ihre Pflicht an, sich für eine ungehinderte Ausübung des Projekts einzusetzen und zudem den Ausschuss für Kultur und Medien darüber in Kenntnis zu setzen, welche genauen Umstände die Intervention der Türkei bei der EU-Kommission hinsichtlich des Projekts beinhaltete?