Unentgeltliche Nutzung von Zügen der Deutschen Bahn AG durch Polizeibeamte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen Bundesländern hat die DB AG Vereinbarungen getroffen, wonach Beamtinnen und Beamte der Polizei, ggf. unter der Bedingung, dass sie in Uniform und Ausstattung unterwegs sind, Nahverkehrs- und/oder Fernverkehrszüge der DB AG unentgeltlich nutzen dürfen, und wie häufig wurden diese (sich eigentlich nicht im Dienst befindlichen) Polizeiangehörigen in den letzten fünf Jahren (bitte die Zahlen für die einzelnen Jahre darstellen) von Beschäftigten der DB AG um Mithilfe beispielsweise bei Personalienfeststellungen, Konflikten oder anderen Anlässen gebeten?