Uneingeschränkter Zugang der Bürger zu ihrer Steuerakte
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wird die Bundesregierung zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 2008 (1 BvR 2388/03), die Finanzverwaltung müsse das Datenschutzgrundrecht sowie effektiven Rechtsschutz gewährleisten, und der Aufforderung durch die Konferenz der Bundes- und Länderdatenschutzbeauftragten vom 27. bis 29. März 2009, nun „unverzüglich“ die Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Dezember 2008 aufzuheben nachkommen, wonach die Bürger ihre Steuerakten im Finanzamt nur bei „berechtigtem Interesse“ einsehen dürfen, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diesen abermaligen Versuch, Bürgern die sie unmittelbar betreffenden Informationen vorzuenthalten?</span>