Unbürokratische Regelungen für die Zulassung ukrainischer Pkw
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung Personen, die nach dem 24. Februar 2022 mit dem eigenen Fahrzeug aus der Ukraine in die EU eingereist sind und einen Schutzstatus haben, von der Pflicht der Umschreibung ihrer Fahrzeuge, inklusive Vollgutachten, Tausch der ukrainischen Nummernschilder in deutsche etc. befreien, und hat sie geprüft, inwieweit nicht auch eine verpflichtende Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung inklusive Scheibenplakette oder ähnlichem Nachweis zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit von Fahrzeugen aus der Ukraine ausreichend wäre?