Unbeschränkte Teilnahme radfahrender Menschen mit Sehbehinderung am Straßenverkehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Menschen mit Sehbehinderung unter 50 Prozent keinen Führerschein für einen Pkw, auch nicht für auf 25 km/h gedrosselte Fahrzeuge, erhalten dürfen, allerdings mit dem Fahrrad oder Pedelec, das bergab durchaus über 25 km/h schnell werden kann, am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, weil es für das Radfahren keine Mindestanforderungen an die Sehleistung gibt?