Unbegleitete minderjährige Ausländer in stationären Angeboten der Jugendhilfe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist der Anteil von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern (UMA), die auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in stationären Angeboten der Jugendhilfe auf Grundlage des § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII; in Verbindung mit § 34 SGB VIII) untergebracht sind (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung die Praxis einiger Bundesländer, bereits unter 18-Jährige UMA in Aufnahmeeinrichtungen für Erwachsene unterzubringen (vgl. b-umf.de/src/wp-content/uploads/2023/11/p m-sachsen-final.pdf)?