Unangemeldete Versammlung vor dem Haus des leitenden niedersächsischen Staatsschutzbeamten Olaf H. in Hitzacker
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern handelt es sich bei dem auf Twitter veröffentlichten Statement des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (http://gleft.de/2g0) zu einer unangemeldeten Versammlung vor dem Haus des leitenden niedersächsischen Staatsschutzbeamten Olaf H. in Hitzacker, wonach die Teilnehmenden "Angriffe" verübt hätten und diese Art von "Gewalt gegen Polizisten und ihre Familien" zu verurteilen sei, um die Privatmeinung des Bundesministers bzw. gibt die Meinung des Bundesministeriums oder der Bundesregierung wieder, und worin bestanden diese vom Bundesministerium auf Twitter behaupteten "Angriffe" und "Gewalt" der Kundgebung im Einzelnen, aus der heraus ausweislich eines nun veröffentlichten Videos (http://gleft.de/2g1) lediglich Lieder auf öffentlichem Straßenland gesungen und zwei Wimpel an einem an der Straße liegenden Nebengebäude des Wohnhauses des Beamten befestigt wurden, dem zum Trotz die Teilnehmenden dieser Versammlung nach deren Berichten zusammengeschlagen und sogar am Boden liegend noch von dem Beamten H. getreten wurden (http://gleft.de/2g2)?