Unabhängigkeit von Lebensmittelkontrolleuren und ausreichende Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält das BMELV vor dem Hintergrund, dass der für den Schlachthof in Möckern zuständige Veterinär unmittelbar nach der Kontrolle, die zur Betriebsschließung führte, „ausgetauscht“ wurde und dies u. a. mit dem Image des Unternehmens begründet wurde (siehe LEBENSMITTEL PRAXIS vom 12. März 2012), die Unabhängigkeit von Lebensmittelkontrolleuren sowie den gesundheitlichen Verbraucherschutz für ausreichend gesichert (bitte begründen)?