Unabhängigkeit der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung die Unabhängigkeit der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX (neu) sicherstellen, und wie beurteilt sie die Eignung von Organisationen, die auch Dienste oder Einrichtungen der Behindertenhilfe betreiben, als Betreiber von Beratungsstellen?