UN-Resolutionsentwurf "Das Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist es dazu gekommen, dass der von Deutschland und Brasilien eingebrachte Entwurf für die Resolution "Das Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter" für die UN-Generalversammlung (A/C.3/68/L.45) im vorletzten Erwägungsgrund nicht mehr vorsieht, dass die Generalversammlung sich "tief besorgt über Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe" äußert, die sich aus der Kommunikationsüber-wachung (einschließlich der extraterritorialen) ergeben können und stattdessen nur noch die Besorgnis "über die nachteiligen Auswirkungen", die sich aus der Kommunikationsüberwachung (einschließlich der extraterritorialen) "auf die Ausübung und den Genuss von Menschenrechten haben können" enthält, und wie bewertet die Bundesregierung diese Veränderung in Bezug auf die Frage, ob die Überwachung deutscher Kommunikation durch USund andere ausländische Geheimdienste von Deutschland aus oder aus dem Ausland gegen internationale Menschenrechtsgewährleistungen wie insbesondere Artikel 17 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verstößt?