UN-Mandat für die ISAF-Nachfolgemission "Resolute Support"
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Womit erklärt die Bundesregierung ihre Positionsänderung, sich für eine erneute Truppenstationierung in Afghanistan nicht um ein UN-Mandat zu bemühen, obwohl sie noch am 8. August 2014 auf ihrer Homepage erklärte, für die ISAF-Nachfolgemission "Resolute Support" sei eine UN-Resolution erforderlich (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/08/2014-08-08-rueckverlegung-aus-afghanistan.html)?</p> <p>Aus welchen Gründen weicht die Bundesregierung mit dem Mandatsantrag auf Bundestagsdrucksache 18/3246 für die ISAF-Nachfolgemission "Resolute Support" von ihrer Ankündigung ab, sich für alle Auslandseinsätze der Bundeswehr um ein Mandat der Vereinten Nationen zu bemühen und strikt an das Völkerrecht zu binden?</p>