Umweltverträglichkeitsprüfung für das erste polnische Atomkraftwerk
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das erste polnische Atomkraftwerk, (AKW) insbesondere zu Verfahrensstand, Zeitplan und geplantem AKW-Typ (vgl. http://bip.gdos.gov.pl/komunikaty-i-ogloszenia), und inwieweit wird sie sich in Umsetzung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und der Richtlinie 85/337/ EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten an diesem Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte erläutern)?