Umwandlung nicht abgerufener Mittel nach § 26f des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in ein tagesbezogenes Zusatzentgelt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die bisher nicht abgerufenen und aufgrund des für viele Krankenhäuser nicht realistischen Bezugszeitraums März 2022 absehbar nicht mehr abgerufenen Mittel nach § 26f des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) in Höhe von knapp 4,2 Mrd. Euro (Stand: 27. Februar 2023; siehe www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Zahlungen_infolge_der_Energiepreisbremse/20230227___26_f_Tabelle_fuer_Abs._2___ 4_KHG.pdf) für direkte Energiepreissteigerungen (von den hierfür insgesamt vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 4,5 Mrd. Euro) in ein bundeseinheitliches, tagesbezogenes Zusatzentgelt zur Refinanzierung der indirekten, inflationär bedingten und nicht refinanzierten Sachkostensteigerungen – z. B. für Medizinprodukte, Essen oder Wäscherei – umzuwandeln, um so die von Inflation stark betroffenen Krankenhäuser finanziell zu unterstützen, und wenn nein, warum plant die Bundesregierung eine solche Umschichtung nicht?