Umstellung der Dokumentation in den Steuerfahndungsstatistiken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist es zutreffend, dass nach meiner Information hinsichtlich der Steuerfahndungsstatistiken nicht mehr wie bisher die bestandskräftigen Mehrsteuern dokumentiert werden sollen, sondern lediglich die Mehrergebnisse gemäß dem Steuerfahndungsbericht, und inwieweit sieht die Bundesregierung durch eine derartige Umstellung eine Verzerrung in der statistischen Erfassung, da aus reinen Mehrergebnissen nur sehr unzureichend abgeleitet werden kann, in welcher Höhe tatsächlich kassenwirksame Einnahmen entstanden sind?