Umstände des Mordanschlags auf eine deutsche Aktivistin in Kolumbien im Juli 2021
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umstände des Mordanschlags auf die deutsche Aktivistin, die im Rahmen ihres Engagements für die kolumbianische Protestbewegung an einem öffentlichen Platz in Cali Ziel eines Attentats eines unbekannten Angreifers geworden ist (KNA vom 24. Juli 2021) und aus Kolumbien abgeschoben wird (KNA vom 28. Juli 2021), und inwieweit sieht die Bundesregierung ihre auch in direkten Gesprächen mit der kolumbianischen Regierung geäußerte Forderung nach zügiger und vollständiger Aufklärung des unverhältnismäßigen Gewalteinsatzes durch staatliche Sicherheitskräfte während der Sozialproteste (Bundestagsdrucksache 19/30613, Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 68) erfüllt, vor dem Hintergrund, dass der am 7. Juli 2021 veröffentlichte Bericht der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), der unter anderem die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt, rassistische Diskriminierung, das mutmaßliche Verschwindenlassen von Personen und Gewalt gegen Journalisten durch die staatlichen Sicherheitskräfte kritisiert und Empfehlungen für die Reform der Sicherheitskräfte formuliert hat, von Präsident Iván Duque abgelehnt wurde (www.bbc.com/mundo/noticias-america-latina-57758530), und es bei den Protesten am Nationalfeiertag am 20. Juli 2021 erneut zum Einsatz gefährlicher Munition sowie exzessiver Gewalt der Sondereinsatztruppe ESMAD der Polizei gegen Demonstrierende in den Großstädten Bogotá, Cali und Medellín gekommen ist, durch die allein in Bogotá 60 Menschen verletzt wurden (KNA vom 21. Juli 2021)?