Umsetzungsstrategien zum Bildungs- und Teilhabepaket
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden künftig tatsächlich zwei Institutionen, die Jobcenter für die Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und die Kommunen für die übrigen Empfänger, für das Bildungs- und Teilhabepaket zuständig sein, sofern die Kommunen nicht die alleinige Ausführung des Gesetzes übernehmen wollen?<br /> <br /> Wie soll hier, nach Planung der Bundesregierung, der Aufbau von ineffizienten Doppelstrukturen vermieden werden, und welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung derzeit dafür konkret ergriffen?