Umsetzungsstand und Ausgestaltung des geplanten Rechtsinstituts der Verantwortungsgemeinschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der Umsetzungsstand für das geplante Institut der Verantwortungsgemeinschaft als neue Form der Lebensgemeinschaft, und wann plant die Bundesregierung die Vorlage des entsprechenden Gesetzentwurfs?<br /> <br /> Wie werden die im Rahmen der Verantwortungsgemeinschaft geplanten Freibeträge im Schenkungs- und Erbrecht konkret gestaltet sein und auf welche Höhe schätzt die Bundesregierung die Steuereinnahmen, die der Bundesrepublik Deutschland dadurch entgehen würden?<br /> <br /> Wie sollen nach Vorstellung der Bundesregierung die Standesämter konkret überprüfen, mit welcher Absicht Eintragungswillige ihre Verantwortungsgemeinschaft führen wollen, um eine missbräuchliche Nutzung dieses Instituts z. B. aus Steuerersparnisgründen zu verhindern?<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung konkret sicher, dass im Fall der Abwicklung einer Verantwortungsgemeinschaft, die "jederzeit konsensual" (vgl. Bundestagsdrucksache 19/16454) oder nach einer Übergangsfrist auch einseitig aufgelöst werden kann, nicht nur diejenigen profitieren, die auf die Absicherung durch das oder die anderen Gemeinschaftsmitglied(er) nicht angewiesen sind?