Umsetzungsstand bzgl. des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der Stand der Vorbereitungen zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende – beispielsweise im Hinblick auf die Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers, der Ausweisstellen von Bund und Ländern, der Kooperation mit Hausärztinnen und Hausärzten und deren Verbänden sowie der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung –, und scheint der Bundesregierung die Erfüllung dieser Aufgaben im Rahmen der dafür bewilligten Haushaltsmittel bis zum Inkrafttreten des Gesetzes möglich?