Umsetzung vor Inkrafttreten der einheitlichen Grundrente für Unfallgeschädigte in West und Ost geltend gemachter Ansprüche (Ost)
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erfolgt die Umsetzung der Siebzehnten Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BGBl. I 2011 S. 1271), die für Unfallgeschädigte eine einheitliche Grundrente in West und Ost vorsieht, bei denjenigen Betroffenen, die bereits ab 2003/2004 gegen die bis 30. Juni 2011 geltende geringere Grundrente Ost geklagt hatten, und wie wird speziell mit den Ansprüchen jener Kläger verfahren, die bereits verstorben sind?