Umsetzung von Zurückschiebungen illegal eingereister Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern kommt es im Rahmen der durch die neue Bundesregierung beschlossenen Grenzschutzmaßnahmen auf Anweisung der Ausländerbehörden auch zur Umsetzung von rechtlich möglichen Zurückschiebungen von illegal eingereisten und um Asyl nachsuchenden Personen, die erst außerhalb des grenznahen Bereichs von der Bundespolizei oder der jeweiligen Landespolizei aufgegriffen werden (vgl. § 19 Absatz 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 57 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes) und somit zunächst in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen?