Umsetzung von Maßnahmen zum Grenzmanagement im Sudan und in Eritrea
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gedenken die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union (EU) im Rahmen des EU-"Better Migration Management" in den autoritären Staaten Sudan und Eritrea "staatsfern" Maßnahmen zum Grenzmanagement umzusetzen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8928), und wie stellen Bundesregierung und EU sicher, dass im Zuge der EU-Grenzmanagementmaßnahmen im Sudan, gegen dessen Präsident Omar al-Bashir ein internationaler Haftbefehl wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorliegt, die Menschenrechte geachtet werden?