Umsetzung von internen Empfehlungen des BMU für die Verbesserung einer Anordnung zum Atom-Moratorium
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass sich der Abteilungsleiter RS im BMU im Rahmen der vom BMU für die Landesatomaufsichtsbehörden erstellten Vorlage einer Anordnung zur vorübergehenden Betriebseinstellung nach § 19 des Atomgesetzes (sogenanntes dreimonatiges Atom-Moratorium) für eine spezifischere bzw. bessere Begründung des der Anordnung zugrunde liegenden Gefahrenverdachts einsetzte (ggf. bitte mit Angabe der von ihm vorgeschlagenen Formulierung), und falls ja, weshalb wurden seine Empfehlungen nicht umgesetzt?