Umsetzung von Artikel 5 der EU-Energieeffizienzrichtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Einzelmaßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Umsetzung von Artikel 5 der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/ EU) ("Vorbildcharakter der Gebäude öffentlicher Einrichtungen") zu gewährleisten, wenn sie – wie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5548 mitteilte – gemäß Absatz 6 vorgeht und "andere kosteneffiziente Maßnahmen" ergreift, um bis 2020 entsprechende Energieeinsparungen zu erreichen (bitte detailliert auflisten)?