Umsetzung von Artikel 32 Absatz 2 der Binnenmarktrichtlinie Strom
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann und wie wird die Bundesregierung Artikel 32 Absatz 2 der Binnenmarktrichtlinie Strom umsetzen, nach der die Verteilnetzbetreiber der Regulierungsbehörde alle zwei Jahre einen transparenten Netzentwicklungsplan vorlegen müssen?