Umsetzung von Artikel 30 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um gemäß Artikel 30 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention den Zugang zu Dokumenten, Schulbüchern, e-books, digitalen Bibliotheken und Nachschlagewerken zu sichern, und inwiefern wird die Bundesregierung Entwickler, Anbieter und Vertreiber der entsprechenden Informationssysteme, die für die Ausbildung und berufliche Teilhabe behinderter Menschen unbedingt erforderlich sind, bei etwaigen Maßnahmen beteiligen?<br /> <br /> Wie möchte die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung gemäß Artikel 30 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention Zugang u. a. zu Fernsehprogrammen, Filmen und anderen kulturellen Aktivitäten haben?