Umsetzung von Artikel 25 der Istanbul-Konvention zur Unterstützung für Opfer sexueller Gewalt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung die Probleme bezüglich der Umsetzung von Artikel 25 der Istanbul-Konvention, der Deutschland dazu verpflichtet, eine schnelle, unkomplizierte und umfassende medizinische, psychosoziale und rechtsmedizinische Versorgung für vergewaltigte Frauen und Mädchen sicherzustellen, bekannt, und wenn ja, was plant sie diesbezüglich auf Bundesebene zu tun?