Umsetzung von Artikel 18 der Istanbul-Konvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung – insbesondere in Zeiten der jetzigen COVID-19-Pandemie –, um Artikel 18 des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" umzusetzen und alle Frauen mit Behinderungen vor Gewalttaten zu schützen?