Umsetzung von Artikel 18 der Istanbul-Konvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung – insbesondere in Zeiten der jetzigen COVID-19-Pandemie –, um Artikel 18 des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" umzusetzen und die besonders vulnerablen Personengruppen wie geflüchtete Frauen und Frauen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus vor Gewalt zu schützen?