Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung nach derzeitigem Stand den Beschluss der Europäischen Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten und ein Aufforderungsschreiben an Deutschland zu richten, da versäumt wurde, bestimmte Teile der Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung aus der Richtlinie (EU) 2017/541 innerhalb der Frist korrekt ins nationale Recht umzusetzen, wobei die Kommission insbesondere auf die Definition terroristischer Straftatbestände und die Rechte der Opfer von Terrorismus verweist (vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_21_2743, Nr. 3), und wie plant die Bundesregierung konkret die ordnungsgemäße Umsetzung der genannten unionsrechtlichen Vorgaben für die Zukunft zu gewährleisten?