Umsetzung einzelner Maßnahmen des Jahressteuergesetzes 2013 bei endgültigem Scheitern durch andere Gesetze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche einzelnen Maßnahmen des Jahressteuergesetzes 2013 (JStG 2013), falls dieses endgültig scheitert, plant die Bundesregierung durch andere Gesetze umzusetzen, und wie plant die Bundesregierung bei einem endgültigen Scheitern, die in den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2012 (IV C 5 – S 2363/07/0002-03), wonach der § 52b des Einkommensteuergesetzes (EStG) ab dem Kalenderjahr 2013 in der Fassung des JStG 2013 zu beachten ist, und vom 28. Dezember 2012 (IV C 1 – S 2000/11/10016 :007), wonach die Kapitalertragsteuererhebung gemäß den §§ 43 bis 45d EStG entsprechend dem Gesetzesbeschluss zum JStG 2013 für nach dem 31. Dezember 2012 zugeflossene Erträge anzuwenden ist, vorweggenommenen Bezüge zum JStG 2013 auf eine geltende Gesetzesgrundlage zu stellen?