Umsetzung eines Push-Verfahrens für die Arbeitgeber bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann plant die Bundesregierung bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nach § 109a Absatz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) ab 1. Januar 2024 die Umsetzung eines direkten Pushverfahrens an alle Arbeitgeber, sodass es nicht zu einem personellen, finanziellen und bürokratischen Mehraufwand auf Seiten der Arbeitgeber kommt?