Umsetzung eines Gerichtsurteils zum ermäßigten Steuersatz für Club-Konzerte
<div>Originaltext der Frage(n):</div> <div> </div> <div>Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem "Berghain-Urteil" (Bundesfinanzhof Urteil vom 23. Juli 2020, V R 17/17), und in welcher Weise muss nach Auffassung der Bundesregierung das Steuerrecht angepasst werden, sodass die Ermäßigung des Steuersatzes für die Veranstaltung von Techno- und House-Konzerten in den Kommunen konsequent umgesetzt wird?</div>