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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-270068

Umsetzung eines EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung erklären, warum sie 17 Monate nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 und nach zwei von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten (Prof. Dr. Frank Bayreuther: Identifizierung von rechtlichem Umsetzungs- und/ oder Änderungsbedarf im deutschen Recht in Nachfolge des EuGH-Urteils vom 14. Mai 2019 (Rs. C-55/18, CCOO) erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und Dr. Volker Rieble und Dr. Stephan Vielmeier: Gutachten zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 14. Mai 2019 (C-55/18) in das deutsche Arbeitszeitrecht erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) heute noch keine Lösung zur Umsetzung des EuGH-Urteils gefunden hat, sondern &quot;die Auswirkungen des EuGH-Urteils&quot; weiterhin &quot;fachlich&quot; prüft &quot;und innerhalb der Bundesregierung diskutiert&quot; (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 41, Plenarprotokoll 19/185, S. 23337)?