Umsetzung eines EuGH-Urteils zum Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann setzt die Bundesregierung das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. April 2008 (www.proasyl.de/news/eugh-staerkt-den-schutz-der-familie/) um, das besagt, dass die Praxis des Auswärtigen Amts, den Nachzug von volljährig gewordenen unbegleiteten Minderjährigen zu verweigern, rechtswidrig ist (wenn nicht, bitte begründen), und warum hat die Bundesregierung das Urteil bisher noch nicht umgesetzt?