Umsetzung eines EU-Beschlusses zur ackerbaulichen Nutzung brachliegender ökologischer Vorrangflächen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann und in welchem Umfang wird die Bundesregierung zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln den Beschluss der EU-Kommission zur Nutzung brachliegender ökologischer Vorrangflächen für ackerbauliche Maßnahmen (einschließlich des Einsatzes von Pflanzenschutz und Düngung) umsetzen, wie von mehreren Bundesländern in einer Protokollerklärung zu Ziffer 18 des Beschlusses der MPK-Konferenz vom 7. April 2022 gefordert?