Umsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was versteht die Bundesregierung in Bezug auf das Personenbeförderungsgesetz unter dem Begriff "vollständige Barrierefreiheit", und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Aufgabenträger die Umsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022 für nicht erreichbar halten (siehe S. 47 bis 49 des Berichtes des BMVI nach § 66 des Personenbeförderungsgesetzes) und die Bundesregierung selbst die "zeitgerechte Umsetzung nicht für möglich hält" (Antwort auf meine Mündliche Frage 51, Plenarprotokoll 18/217)?