Umsetzung einer Vereinbarung zwischen dem BKA und Interpol zum Austausch von Datensätzen zu Fahndungsersuchen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird die Vereinbarung zwischen Bundeskriminalamt (BKA) und Interpol-Generalsekretariat (IPSG) umgesetzt, wonach eine "Potential Hit"-Meldung mit einem deutschen Datensatz zunächst ausschließlich im BKA durch entsprechend qualifiziertes Personal verifiziert wird und dann (nach erfolgter Verifizierung) an den Besitzer des anderen "getroffenen" Datensatzes verteilt wird, wozu der "entsprechende Workflow" noch im Detail "auszugestalten" sei, und wann könnte nach derzeitigem Zeitplan die deutsche fachliche und datenschutzrechtliche Prüfung zur Frage erfolgen, ob qualitativ geeignete Lichtbilder, die von deutschen Strafverfolgungsbehörden derzeit im Interpol Criminal Information System für Fahndungsersuchen gespeichert sind, in die neue Gesichtserkennungsdatenbank des IPSG überführt und mit der Software "MorphoFace Investigate" der Firma Safran Identity and Security zur Gesichtserkennung genutzt werden dürfen (Bundestagsdrucksache 19/370, Antwort auf die Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Andrej Hunko)?