Umsetzung einer moderaten Weiterentwicklung der Bleiberechtsregelungen im Rahmen des Chancen-Aufenthaltsrechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie soll die im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts formulierte Bedingung "die geltenden Bleiberechtsregelungen sollen moderat weiterentwickelt werden. Dabei soll die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft im Blick behalten werden" sinnvoll umgesetzt werden, wenn die Bundesregierung laut Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 19. Oktober 2022 auf meine Mündliche Frage 6, Plenarprotokoll 20/62 auf S. 6957 keine Analysen oder Studien zur ökonomischen und sozialen Aufnahmefähigkeit Deutschlands in Auftrag gegeben habe und somit meiner Auffassung nach auch keinerlei konkrete Erkenntnisse über die damit zusammenhängende Integrationsfähigkeit der Gesellschaft möglich sind?