Umsetzung einer kostenfreien telefonischen Erreichbarkeit von Informationen für Menschen mit Behinderungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum ist das Bürgertelefon der Bundesregierung „Infos für behinderte Menschen“, Tel. 01805/ 676715 mit 0,14 Euro/Minute aus dem Festnetz (Mobilfunk bis 0,42 Euro/Minute) kostenpflichtig, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um vor dem Hintergrund der Artikel 9 und 21 der UN-Behindertenrechtskonvention die kostenfreie telefonische Erreichbarkeit von Informationen für Menschen mit Behinderungen umzusetzen?