Umsetzung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Rahmen der Telefonie in 5G-Netzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern wird die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Rahmen der Telefonie in 5G-Netzen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Anbietern derart umgesetzt, dass diese über keine technische Möglichkeit verfügen, die darüber geführten Verbindungen selbst im Klartext abzuhören oder Bundesbehörden auf Verlangen entschlüsselt auszuleiten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12117), und falls diese 5G-Verbindungen ebenfalls unsicher sind, in welchem Umfang machen Bundesbehörden von Herausgabeanordnungen dieser eigentlich sicheren Kommunikation Gebrauch?