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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-59139

Umsetzung des Vorhabens zur gesetzlichen Einführung einer Frauenquote

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung entgegen ihrer Ankündigung, in den ersten 100 Tagen ein Gesetz zur Frauenquote &quot;auf den Weg zu bringen&quot; (vgl. Interviews mit dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas in DER SPIEGEL vom 6. Januar 2014, BILD am Sonntag vom 19. Januar 2014, DER TAGESSPIEGEL vom 16. März 2014), keinen Referentenentwurf bzw. Gesetzentwurf vorgelegt, sondern nur Leitlinien für das Gesetzgebungsverfahren, die wiederum nur ankündigen, dass &quot;das Gesetzgebungsvorhaben noch in diesem Jahr auf den parlamentarischen Weg gebracht werden&quot; solle (Seite 14 der Leitlinien), und warum will die Bundesregierung die Geschlechterquote in Aufsichtsräten nur für Unternehmen gelten lassen, &quot;welche börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen&quot; (Seite 3 der Leitlinien), obwohl im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart wurde, &quot;[w]ir werden börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen gesetzlich verpflichten, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen und zu veröffentlichten und hierüber transparent zu berichten.&quot; (Seite 72 des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD)?