Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Fangquotenvergabe
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 24. März 2011 zur Bemessung von Fangquoten in Verfahren zur Erteilung von Fangerlaubnissen: Konsequenzen für Betriebe der Küstenfischerei, Anzahl der betroffenen Unternehmen, mögliche Fördermaßnahmen des Bundes, Anpassung des Verfahrens der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Überwachung von Fischereifahrzeugen hinsichtlich der Beachtung der zugelassenen Einsatzgebiete sowie Sanktionierung von Verstößen<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)