Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Äthiopien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung das im Februar 2018 in Kraft getretene Rückübernahmeabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien konkret umgesetzt (bitte nach Einzelabschiebungen, Kontingenten, monatlichen Kontingenten oder Ähnlichem, sowie ob mit oder ohne Begleitung durch die Bundespolizei aufschlüsseln), und wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschlossen, dass die nach dem Rückübernahmeabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Bundesrepu-blik Äthiopien zwingend vorgesehene Beteiligung des äthiopischen Geheimdienstes NISS (National Intelligence and Security Services) bei der Überprüfung von Personalien ausreisepflichtiger Äthiopier nicht zu Verfolgungshandlungen gegenüber in Äthiopien verbliebenen Familienangehörigen führt (siehe Rückübernahmeabkommen Abschnitt 3, Nummer 3, Buchstabe c)?